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In den Hotels sind die Einschränkungen gering, innerhalb einer Gästegruppe wird kein Mindestabstand gefordert, Büfetts und Wellnessbereiche sollen frei zugänglich sein. Um den Gästen zusätzliche Sicherheit zu geben, will das österreichische Tourismusministerium in fünf Pilotregionen Mitarbeiter, die in der Gästebetreuung tätig sind, vorsorglich auf das Coronavirus testen lassen. In den schon etwas länger wieder geöffneten Restaurants und Cafés entfallen einige bislang gültige Regeln, darunter auch die Pflicht, beim Betreten eines Lokals einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wurde auf 1 Uhr ausgeweitet. Österreich führt Maskenpflicht wieder ein In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Apotheken, Praxen und Kliniken sowie etwa bei Friseuren musste bislang schon ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat Österreich nun angeordnet, dass auch in Bäckereien, Supermärkten, Bank- und Postfilialen von Kunden sowie Beschäftigten eine Gesichtsmaske zu tragen und der Sicherheitsabstand zu wahren ist.