Die Straftat der Körperverletzung stellt die Schädigung der Gesundheit eines Menschen unter Strafe. Dabei kann die Schädigung der Gesundheit sowohl physische als auch psychische Verletzungen umfassen. Körperverletzungsdelikte können in allen denkbaren Situationen und Gegebenheiten stattfinden. Häufig passieren sie im sozialen Nahbereich, in diesen Fällen spricht man von "Häuslicher Gewalt". Bei der Tatbegehung spielt die Alkoholeinwirkung bei Täter oder Täterin oft eine Rolle. Insgesamt haben Körperverletzungsdelikte eine hohe Aufklärungsquote. Dies dürfte dadurch begründet sein, dass sich Täter und Opfer kennen bzw. bei der Tatausführung in offener Konfrontation gegenüberstehen. Allerdings geht die Polizei davon aus, dass viele Fälle nicht angezeigt werden, da die Körperverletzungsdelikte als zu gering eingeschätzt oder als Privatangelegenheit angesehen werden. Insbesondere die von Kindern und Jugendlichen begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen werden erst mit zunehmendem Alter als Straftat empfunden und dann auch angezeigt.
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, 3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder 4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr 1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder 2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Gewalterfahrungen werden von Opfern häufig als schwerwiegende Eingriffe in ihre Persönlichkeit erlebt, die – neben körperlichen Verletzungen – auch Ängste oder gar erhebliche traumatische Beeinträchtigungen auslösen können. Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, was Sie als Opfer eines Körperverletzungsdelikts wissen sollten.